Nur wer sich im komplizierten Steuerdschungel auskennt, ist in der Lage, die individuellen Steuervorteile gezielt auszuschöpfen und damit bares Geld zu sparen.
Zur Erreichung dieses Zieles stehen Ihnen im Rahmen der Mitgliedschaft kompetente Mitarbeiter der Lohnsteuerberatung für Arbeitnehmer e.V. ganzjährig mit einem qualifiziertem Beratungsservice, sowohl persönlich, als auch am Telefon zur Verfügung.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Leistungsangebotes des Vereins ist die vorherige Beantragung der Mitgliedschaft.
Dieses geschieht im Regelfall anlässlich des Beratungstermins vor Aufnahme der steuerlichen Beratung. Mitglieder können nur Steuerpflichtige werden, für die seitens des Vereins eine Beratungsbefugnis nach dem Steuerberatungsgesetz gegeben ist.
Die Kündigung der Mitgliedschaft unterliegt keiner besonderen Frist, sie sollte jedoch schriftlich und spätestens bis zum 31.Dezember des lfd.Jahres erfolgen
Der Verein erhebt für seine Leistungen im Gegensatz zum niedergelassenen Steuerberater kein Honorar, sondern einen jährlich zu zahlenden Mitgliedsbeitrag.
Der Beitrag ist nach sozialen Gesichtspunkten / Einkommenshöhe gestaffelt und beläuft sich auf durchschnittlich ca. 70,00 Euro/jährlich, wobei sich der Mindestbeitrag auf 38,00 Euro, der max. Höchstbeitrag auf 175,00 Euro pro Jahr beläuft.
Darüber hinaus wird bei Beantragung der Mitgliedschaft eine einmalige Aufnahmegebühr von 6,00 Euro erhoben.
Weitere Kosten und Gebühren fallen nicht an, neben dem Jahresbeitrag wird also kein weiteres Entgelt erhoben.
Fällig ist der Beitrag bei Beantragung der Mitgliedschaft, in den Folgejahren jeweils zum 15. Januar und wird per Lastschrift eingezogen.