Kosten
Der Verein erhebt für seine Leistungen im Gegensatz zum niedergelassenen Steuerberater kein Honorar, sondern einen jährlich zu zahlenden Mitgliedsbeitrag.
Der Beitrag ist nach sozialen Gesichtspunkten / Einkommenshöhe gestaffelt und beläuft sich auf durchschnittlich ca. 105,00 Euro/jährlich, wobei sich der Mindestbeitrag auf 50,00 Euro, der max. Höchstbeitrag auf 245,00 Euro pro Jahr beläuft.
Darüber hinaus wird bei Beantragung der Mitgliedschaft eine einmalige Aufnahmegebühr von 12,00 Euro erhoben.
Weitere Kosten und Gebühren fallen nicht an, neben dem Jahresbeitrag wird also kein weiteres Entgelt erhoben.
Fällig ist der Beitrag bei Beantragung der Mitgliedschaft, in den Folgejahren jeweils bis zum 15. Januar und wird per Lastschrift eingezogen.
Beitragsordnung
Aufnahmegebühr:
Die Aufnahmegebühr wird bei Beantragung der Mitgliedschaft erhoben und beträgt einmalig: 12,-- Euro
Jahresmitgliedsbeitrag:
Der Jahresmitgliedsbeitrag beläuft sich auf
245,-- Euro
Er stellt gleichzeitig den Höchstbeitrag dar und kann im Einzelfall unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte wie folgt nach unten hin abgestuft werden.
soziale Abstufung:
Jahreseinnahmen von - bis
90.001 | 100.000 | 225,00 |
80.001 | 90.000 | 205,00 |
70.000 | 80.000 | 185,00 |
58.001 | 70.000 | 165,00 |
50.001 | 58.000 | 140,00 |
40.001 | 50.000 | 125,00 |
33.001 | 40.000 | 105,00 |
25.001 | 33.000 | 95,00 |
20.001 | 25.000 | 80,00 |
12.001 | 20.000 | 69,00 |
0 | 12.000 | 50,00 |
Vorstehende Beiträge beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Durch die Beitragserhebung sind sämtliche Kosten abgegolten.